Führerschein mit 17

 

Bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres kann heute eine Fahrerlaubnis erworben werben. Alles zum Führerschein mit 17 und den Vorraussetzungen zum begleiteten Fahren befindet sich hier. 

Führerscheinklassen

 

Führerscheinklassen oder auch Fahrerlaubnisklassen wurden in der EU einheitlich geregelt. Eine Aufstellung der neuen Führerscheinklassen findest Du hier.

Fragen

 

Bei weiteren Fragen kannst Du Dich auch gerne bei uns melden. Nutze das Kontaktformular, schreibe eine Mail oder rufe an...

Der Ablauf

Die Führerscheinausbildung findet bei uns folgendermaßen statt: Nachdem Du Dich bei uns angemeldet hast, bekommst du schon einmal deine LernApp mit nach Hause.
Nun musst du zeitnah folgende Unterlagen mit zur Fahrschule bringen: 

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • 1. Hilfe- Kurs
  • Kopie Personalausweis
  • Antrag für Begleitetes Fahren mit 17
  • Kopie Personalausweis und Führerschein deiner Begleitpersonen

Von uns bekommst du auch noch ein paar wichtige Informationen, sowie die Einwilligung für deine Eltern, wenn du noch keine 18 Jahre alt bist.

Da wir den Antrag online stellen können, geht die Bearbeitung super schnell!

Theoretische Ausbildung

Du kannst jederzeit in den theoretischen Unterricht einsteigen, da wir keine geschlossenen Kurse haben.
Der Grundunterricht beinhaltet 12 Doppelstunden. Der Klassenspezifische Unterricht der jeweiligen Klasse (B, A, C, CE, und Mofa) findet immer nach Absprache statt. Jeder Fahrschüler hat die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an theoretischen Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu besuchen. Die theoretische Ausbildung findet unter Berücksichtigung von modernen Lehrmitteln in unserer Schulungsräumen statt.
Den Status deiner Prüfungsreife kannst du in Deiner APP erkennen. Sollte dieser Erfolgreich sein, wirst du durch uns zu deiner Theorieprüfung angemeldet.
Vorausgesetzt -> DU hast das nötige Mindestalter für die theoretische Prüfung und der Führerscheinantrag ist bereits beim TÜV-Nord eingegangen und die dazugehörige Prüfungsgebühr ist an den TÜV-Nord überwiesen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt nach bzw. auch parallel zur theoretischen Ausbildung. Sie ist also nicht unmittelbar abhängig von den geleisteten Theoriestunden.
Jedoch solltest Du vor Deiner ersten Fahrstunde einige theoretische Stunden besucht haben, um über grundlegende Vorschriften Bescheid zu wissen. Die praktischen Ausbildung gliedert sich in:

  • Grundausbildung
  • Besondere Ausbildungsfahren (Sonderfahrten)
  • Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung zur praktischen Prüfung  

Prüfung

Wenn du die Theorieprüfung erfolgreich bestanden hast und die praktische Ausbildung abgeschlossen ist, kannst du zur praktischen Fahrprüfung gemeldet werden.
Diese Entscheidung wird sowohl vom Fahrlehrer/in als auch vom Fahrschüler getroffen, wenn sich beide sicher sind, dass du jetzt optimal für die Prüfung vorbereitet bist.
Vorausgesetzt -> Grundausbildung, Sonderfahrten und Vorbereitung zur Prüfung sind abgeschlossen und dein nötiges Mindestalter ist erreicht!!